Mrz 30
Der Existenzgründer erhält zur Unterstützung aus dem ALG2 heraus ein Einstiegsgeld für das angehende Unternehmen. In der Regel beträgt die Höhe der Förderung das berechnete ALG2 + 50% des ALG2. Natürlich hängt auch vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit von der Leistung ab. Zu der Förderung kann der Antragsteller für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person einen Zuschuss von 10% bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft beantragen. Der Zeitraum der Förderung liegt zunächst bei 6 Monaten, der Existenzgründerzuschuss dient der Deckung seiner Lebenserhaltungskosten und kann nach den 6 Monaten erneut beantragt werden.
Jeder Existenzgründer muss jedoch vor der Genehmigung der Fördermittel einen Businessplan der Arbeitsgemeinschaft präsentieren. In den Businessplan müssen wichtige Dinge wie die Geschäftsidee, Kalkulationsbeispiele, der Standort, der Firmenname und die Unternehmensform enthalten sein. Ein Businessplan ist mit Hilfe von einem Businessplan Muster leicht zu erstellen. Die Vorlage bekommen sie bei der Arbeitsgemeinschaft, beim Steuerberater oder im Internet. Informieren sie sich und nehmen sie die Hilfe anderer Leute an. Ebenso ist bei der Abholung der Formulare darauf zu achten, dass das aktuelle Datum auf dem Formular zu erkennen ist.
Der Existenzgründer kann nicht nur das Einstiegsgeld beantragen, einmalige Investitionen zum Beispiel die Einrichtung des Arbeitsplatzes oder Werkstatt können bezuschusst werden. Natürlich muss auch hier die Notwenigkeit belegt werden. Fragen sie hierzu ihren Steuerberater.
Sep 23
Arbeitslose, die bereits in den Hartz IV-Status abgerutscht sind, haben häufig eine Geschäftsidee im Hinterkopf, doch sie schrecken vor der Umsetzung zurück. Das Einstiegsgeld bzw. Einstiegszuschuss, der von der ARGE geleistet werden kann, ist eine Förderung für Arbeitslosengeld II Empfänger, die ernsthaft ihre Geschäftsidee zu einer rentablen Selbstständigkeit umsetzen möchten, und somit den genannten Personenkreis pushen kann.
Um Einstiegsgeld erhalten zu können, ist vor allem Überzeugungsarbeit notwendig, die in Form eines Businessplans durchgeführt werden muss. Das Einstiegsgeld ist eine Kann-Leistung und Alg II Empfänger werden Einstiegsgeld nur erhalten, wenn sie deutlich darstellen können, dass ihre Geschäftsidee tragfähig ist und der Gründer somit seine Lebensunterhalt voraussichtlich selbst bestreiten können wird.
Die Antragsformular und weitere Informationen zum Einstiegsgeld erhält man bei der ARGE, die für den Alg II Empfänger zuständig ist.
Apr 19
Das Einstiegsgeld wird zum ALG2-Satz hinzugezahlt, meist 50% davon, weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden mit 10% zusätzlich bedacht. Maximal wird das Einstiegsgeld aber in der Höhe des ALG2-Satzes gezahlt. Zudem erhält man während des Bezugs von Einstiegsgeld Mietzuschüsse und man bleibt gesetzlich sozialversichert. Beachten muss man beim Einstiegsgeld, dass erwirtschaftete Gewinne angerechnet werden. Alle Umsätze der Selbstständigkeit müssen daher der Arbeitsagentur gemeldet werden, solange man Einstiegsgeld erhält. Unsicher ist, ob man mit einem Businessplan für eine Unternehmergesellschaft, die eventuell im Herbst 2008 eingeführt und auch Mini GmbH oder 1 Euro GmbH ( ein Euro GmbH ) genannt wird, Einstiegsgeld oder auch Gründungszuschuss erhalten kann. Aber auch die genaue Ausarbeitung der Unternehmergesellschaft ( Mini GmbH, ein Euro GmbH ) steht noch nicht 100%ig fest. Der Gründungszuschuss ist übrigens ein Fördergeld zur Existenzgründung von ALG1-Empfängern. Das Einstiegsgeld ist eine Subvention für den Existenzgründer, nicht für den gegründeten Betrieb und wird darum nicht auf einem vorhandenen Geschäftskonto geführt. Außerdem ist das Einstiegsgeld nicht einkommenssteuerpflichtig. Sobald man konkret einen Businessplan erarbeitet, sollte man sich Gedanken über ein Geschäftskonto machen, das unter anderem die Buchführung einfacher macht. Als Bezieher von Einstiegsgeld kann es sinnvoll sein, sich steuerliche Beratung zu suchen, damit keine Fehler in der Buchführung gemacht werden, die sich negativ auf das Einstiegsgeld auswirken könnten. Das Einstiegsgeld ist kein Darlehen und muss nicht zurückgezahlt werden, selbst wenn man die Selbstständigkeit wegen Erfolglosigkeit aufgeben muss.