Derivate Die Eröffnungsbilanz
Aug 10

Über das Eigentum ist das umfassende rechtliche Herrschaftsrecht über eine Sache gegeben. Das Eigentum regelt sich aus einer Vielzahl von Rechten und Berechtigungen welche die Beziehungen und das Handeln zwischen Personen symbolisieren. Das Eigentum ist verfassungsrechtlich in Deutschland geschützt. Inhaltlich ist das Eigentum in einer Vielzahl spezieller Gesetze hinsichtlich des individuellen Eigentumsgegenstands geregelt.

Zur Anwendung kommen dabei das Bodenrecht, das Mietrecht, das Kaufrecht, der Denkmalschutz, das Umweltrecht, Steuergesetzte und andere. Der Besitz ist vom Eigentum hinsichtlich der damit einhergehenden Rechte abzugrenzen. Der Besitz stellt die tatsächliche Herrschaft über eine Sache dar.

Besitz und Eigentum kann gleichzeitig oder wie bspw. bei  der betriebsbedingten Überlassung von Gegenständen, die sich im Eigentum eines Unternehmers befinden und im Rahmen seiner Selbstständigkeit seinen Angestellten zum Besitz überlassen werden, vorliegen. Grundsätzlich hat der Eigentümer einer Sache das Recht auf Herausgabe dieser es sei denn es gelten vertraglich festgelegte Schutzvereinbarungen für den Besitzer.

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