Das Finanzgericht stellt das Gericht der ersten Instanz für finanzgerichtliche Streitigkeiten dar. Über das Finanzgericht haben Bürger die Möglichkeit sich gegen Bescheide und sonstige Maßnahmen des Finanz- und Zollamtes rechtlich zu wehren. Die Festlegung von Strafen für Steuersünder fällt dabei nicht in den Aufgabenbereich des Finanzgerichtes.
Die Struktur des Finanzgerichtes unterscheidet sich durch den zweistufigen Aufbau von dem anderer Gerichte. Die Gliederung des Finanzgerichts erfolgt in Senate denen jeweils drei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter unterstellt sind. Im Rahmen der Prüfung der Klage wird vom Finanzgericht die Einhaltung bestimmter Formalien geprüft. Ist diese Einhaltung gegeben gibt das Finanzgericht der jeweiligen Klage statt. Das Finanzgericht steht Privatpersonen und juristischen Personen im Rahmen ihrer Selbstständigkeit zur Verfügung.
Der Einspruch gegen Urteile des Finanzgerichts kann vom Kläger einzig durch das Mittel der Revision zum Bundesgerichtshof erfolgen. Beschwerden können gegen Entscheidungen des Finanzgerichts darüber hinaus beim Bundesgerichtshof eingereicht werden. Insgesamt existieren in Deutschland 18 Finanzgerichte, die auf 15 Bundesländer verteilt sind.
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