Der Businessplan für den Konditor bei Existenzgründung sollte Informationen zu Gründerperson, Unternehmensform, Dienstleistung, Branche, Standort, Marketing, Personal und Kalkulationen zum Konditor enthalten. Als fachkundige Stelle für den Konditor sind Gründerzentren, Unternehmensberater, Steuerberater, Fachverbände für den Konditor sowie Institutionen und Kammern zugelassen.
Die Existenzgründung als Konditor ist eine gewerbliche Existenzgründung und somit muss der Konditor beim Gewerbeamt angemeldet werden. Existenzgründer können als Konditor Zuschüsse bzw. Fördermittel bei der Arbeitsagentur beantragen. Für die Beantragung benötigt der Konditor den Antrag für Gründungszuschuss ( ALG1 Bezug ) oder den Antrag für Einstiegsgeld ( ALG2 Bezug ). Bei der Beantragung muss der Existenzgründer in der Regel eine fachkundige Stellungnahme sowie einen Businessplan einreichen, um sein unternehmerisches Vorhaben bewerten zu können. Erst dann wird über eine mögliche staatliche Subention entschieden.
Einen Kommentar schreiben
Du musst eingeloggt sein, um einen Kommentar zu schreiben.