Der Begriff Assekuranz
Jul 22

Über die Beglaubigung wird die Echtheit einer Urkunde durch einen Echtheitsvermerk bestätigt. Zu unterscheiden sind Beglaubigungen von Unterschriften und Beglaubigungen von Abschriften.  Im Rahmen der Beglaubigung einer Unterschrift oder der Zeichnung einer Firma wird die ausstellende Person über die Unterschrift bestätigt. Die Beglaubigung der Abschrift bestätigt die Übereinstimmung der Hauptschrift.

Umgangssprachlich gilt auch ein Vollständigkeits- und Richtigkeitsvermerk einer Übersetzung durch den Notar im Rahmen seiner Selbstständigkeit, Konsul oder Urkundenübersetzer als Beglaubigung. Beglaubigungen im internationalen Rechtsverkehr werden Legalisation genannt.

Eine öffentliche Beglaubigung wird durch einen Notar über die Bestätigung der Person die auf einer Urkunden unterschrieben hat bzw. das Handzeichen vollzogen hat vollzogen. Die notarielle Beglaubigung ist mit einer öffentlichen Beglaubigung gleichzusetzen. Für die Beglaubigung von Unterschriften können nach Ermessen der Bundesländer im Rahmen des Landesrechts ebenfalls weitere Personen beauftragt werden.
Die amtliche Beglaubigung gilt im Gegensatz zur öffentlichen Beglaubigung nur für die Vorlage bei einer bestimmten Behörde die im Beglaubigungsvermerk genannt ist.

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