Ab dem 01. 09.2008 wird es für deutsche Existenzgründer möglich sein, mit einer Einlage von mindestens 1 Euro eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) zu starten. Diese Unternehmensform ist eine existenzgründerfreundliche Option neben der GmbH und soll als Alternative zur Limited auch die Abwanderung deutscher Unternehmen ins Ausland verhindern. Ein Viertel des Jahresüberschusses muss jedoch einbehalten werden, bis eine Mindesteinlage von 10.000 Euro erreicht ist. Durch diese Vorgehensweise soll gesichert werden, dass die unter Umständen mit einem sehr niedrigen Stammkapital gegründete UG durch Thesaurierung im Laufe einiger Jahre eine höhere Eigenkapitaldecke erreicht.
Die Existenzgründung der auch als 1 Euro GmbH (ein Euro GmbH) bezeichneten Gesellschaft kann beurkundungsfrei, bei Verwendung einer vorgegebenen Mustersatzung, erfolgen. Im Rahmen der Satzung müssen lediglich die Unterschriften beglaubigt werden, damit entfällt die kostenintensive Beurkundung der Satzung. Aufgrund der noch unklaren rechtlichen Rahmenbedingungen ist es empfehlenswert, sich bei der Gründung durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen.
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