Die kleine Unternehmensform namens Mini GmbH hebt sich von der klassischen GmbH besonders hervor. Bei der Mini GmbH muss man als Neugründer nur ein Startkapital von einem Euro aufbringen, die klassische GmbH dagegen legt ein Stammkapital von 25.000 Euro fest. Doch aufgepasst auch bei der Mini GmbH muss das Stammkapital von 25.000 Euro nach und nach erreicht werden, der Firmengründer legt also 25 % von seinem Gewinn an, solange bis die 25.000 Euro erlangt sind.
Wenn das Kapital erreicht ist kann die Firma zur GmbH umfirmieren. In der Gründungsphase wird aber nicht nur die Unternehmensform entschieden, wichtige Details wie der Businessplan, die Geschäftsidee, der Standort und auch andere Dinge der Selbstständigkeit müssen beschlossen und gut durchdacht sein. Nun folgt der Gang zu den einzelnen Behörden, denn die Mini GmbH muss auch bei der Handwerkskammer und beim Gewerbeamt angemeldet sein. Möchte der Gründer einen Existenzgründerzuschuss beantragen sollte ein Businessplan vorliegen.
Dieses Konzept erstellt der Neugründer mit Hilfe eines Businessplan Musters (kostenlos oder kostenpflichtig im Internet erhältlich) oder mit der Hilfe vom Steuerberater und anderen Agenturen. Ist dann auch der Leitfaden (Geschäftsplan) erstellt können die Behördengänge losgehen, die Firma kann gegründet werden und der Selbständigkeit steht nix mehr im Wege.
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