Das Einstiegsgeld wird zum ALG2-Satz hinzugezahlt, meist 50% davon, weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden mit 10% zusätzlich bedacht. Maximal wird das Einstiegsgeld aber in der Höhe des ALG2-Satzes gezahlt. Zudem erhält man während des Bezugs von Einstiegsgeld Mietzuschüsse und man bleibt gesetzlich sozialversichert. Beachten muss man beim Einstiegsgeld, dass erwirtschaftete Gewinne angerechnet werden. Alle Umsätze der Selbstständigkeit müssen daher der Arbeitsagentur gemeldet werden, solange man Einstiegsgeld erhält. Unsicher ist, ob man mit einem Businessplan für eine Unternehmergesellschaft, die eventuell im Herbst 2008 eingeführt und auch Mini GmbH oder 1 Euro GmbH ( ein Euro GmbH ) genannt wird, Einstiegsgeld oder auch Gründungszuschuss erhalten kann. Aber auch die genaue Ausarbeitung der Unternehmergesellschaft ( Mini GmbH, ein Euro GmbH ) steht noch nicht 100%ig fest. Der Gründungszuschuss ist übrigens ein Fördergeld zur Existenzgründung von ALG1-Empfängern. Das Einstiegsgeld ist eine Subvention für den Existenzgründer, nicht für den gegründeten Betrieb und wird darum nicht auf einem vorhandenen Geschäftskonto geführt. Außerdem ist das Einstiegsgeld nicht einkommenssteuerpflichtig. Sobald man konkret einen Businessplan erarbeitet, sollte man sich Gedanken über ein Geschäftskonto machen, das unter anderem die Buchführung einfacher macht. Als Bezieher von Einstiegsgeld kann es sinnvoll sein, sich steuerliche Beratung zu suchen, damit keine Fehler in der Buchführung gemacht werden, die sich negativ auf das Einstiegsgeld auswirken könnten. Das Einstiegsgeld ist kein Darlehen und muss nicht zurückgezahlt werden, selbst wenn man die Selbstständigkeit wegen Erfolglosigkeit aufgeben muss.
Eine Antwort zu “Einstiegsgeld”
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23. September 2008 um 11:56
[…] Antragsformular und weitere Informationen zum Einstiegsgeld erhält man bei der ARGE, die für den Alg II Empfänger zuständig […]