Das Finanzgericht Beiträge im August
Aug 25

Über Freibeträge werden bestimmte Sachverhalte von der Steuerbemessung  ausgenommen bzw. die Steuerbemessungsgrundlage herabgesetzt. Übersteigt ein Betrag die Grenze bis zu der die Freibeträge gewährt werden, wird der Differenzbetrag als Bemessungsgrundlage angesetzt. Die Gewährung von Freibeträgen kann zum einen sozialen Gründen und zum anderen der Vereinfachung der Besteuerung dienen.

Die Einbeziehung von Freibeträgen kann bereits bei der Erstellung eines Businessplans im Rahmen der Finanzplanung erfolgen. Die Erstellung kann dabei über ein Businessplan Muster erfolgen.
Freibeträge werden im Rahmen der Einkommensteuer in Form des Grundfreibetrags, des Sparer-Pauschbetrags, dem Freibetrag bei der Veräußerung von Unternehmensteilen, dem Kinderfreibetrag, dem Alleinerziehendenentlastungsbetrag, dem Altersentlastungbetrag, dem Ausbildungsfreibetrag, dem Behindertenpauschbetrag, dem Freibetrag für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, dem Übungsleiterfreibetrag, dem Rabattfreibetrag, dem Versorgungsfreibetrag und dem Zukunftssicherungsbetrag gewährt.

Im Rahmen der Erbschaftsteuer sind sachliche und persönliche Freibeträge zu unterscheiden. Freibeträge werden ferner im Rahmen der Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer gewährt. Die Freibeträge sind von den Freigrenzen abzugrenzen. Freigrenzen stellen Schwellen dar, bei deren Überschreitung die Besteuerung des gesamten Betrags erfolgt.

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