Als Gewerbe wird jede Tätigkeit verstanden, die auf eigene Rechnung, Verantwortung und auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht im wirtschaftlichen Bereich ausgeführt wird. Die Ausführung von einem Gewerbe erfolgt in der Regel in einem Gewerbebetrieb durch einen Gewerbetreibenden. Nach rechtlicher Anschauung müssen für das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit vier verschiedene Tatbestände erfüllt sein. Die Tätigkeit hat nach außengerichtet zu sein, auf selbstständiger Basis zu erfolgen, planmäßig auf eine bestimmte Dauer ausgelegt sein und ihr muss eine Gewinnerzielungsabsicht zugrunde liegen.
Gesetzlich geregelt ist das Gewerbe in der Gewerbeordnung. Diese verlangt die Anmeldung eines Gewerbes im Zuge einer Unternehmensgründung beim zuständigen Gemeindeamt. Das Gewerbe lässt sich für Industrie, Hausgewerbe, Handwerk und Verlagswesen unterscheiden. Durch das Grundgesetz ist die Gewerbefreiheit für jede Person Kraft des Gesetzes garantiert.
Sämtliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG unterliegen der Einkommenssteuerpflicht als Gewinneinkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 EStG. Zusätzlich haben Gewerbetreibende eine Gewerbesteuer auf Ihre Gewinne zu entrichten.
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