Der Gründungszuschuss kann von Arbeitslosengeld I Empfängern, die den Schritt in die Selbstständigkeit gehen wollen, beantragt werden. Der Gründungszuschuss ist eine Förderung, die die Sozialversicherungsausgaben und den Lebensunterhalt sichern soll. Als Arbeitslosengeld I Empfänger hat man einen gesetzlichen Anspruch auf den Gründungszuschuss. Die Grundförderung dauerte beim Gründungszuschuss neun Monate und er wird in Höhe des bezogenen Arbeitslosengeld I gezahlt. Hinzu kommen pauschale 300 Euro.
Über die neun Monate hinaus kann eine weitere Förderung durch den Gründungszuschuss geschehen, das ist aber eine Ermessensleistung und kann nicht eingefordert werden. Wird diese Aufbauförderung bewilligt, erhält man sechs Monate jeweils 300 Euro als Gründungszuschuss. Die Verlängerung vom Gründungszuschuss kann zwei Monate vor dem Ende der Bezugsdauer des neunmonatigen Gründungszuschuss beantragt werden. Den Antrag auf die Weiterbewilligung des Gründungszuschuss muss man sich meist selbst bei der Arbeitsagentur besorgen.
Einen Kommentar schreiben
Du musst eingeloggt sein, um einen Kommentar zu schreiben.