Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft wird ab Herbst diesen Jahres als neue Rechtsform eingeführt. Ihre Gründung ist mit nur einem Euro als Stammeinlage möglich. Damit haben auch Existenzgründer, die über nur sehr geringes Startkapital verfügen, die Chance eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Gleichzeitig kann der Unternehmer seine Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränken und haftet nicht mit seinem Privatvermögen. Die Einführung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft soll zudem der Abwanderung deutscher Firmen ins Ausland entgegenwirken.
Mit der Reform des GmbHGesetzes haben die Gesetzgeber eine Mustersatzung für die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft entwickelt. Wird diese für die Gründung der UG verwendet, entfällt die Beurkundung durch den Notar. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft sieht vor, dass lediglich die Gesellschafterverträge dem Notar vorgelegt werden müssen. Die Gebühren hierfür sind jedoch aufgrund der geringen Stammeinlage sehr niedrig gehalten.
Um den Gläubigerschutz zu wahren, ist der Gründer einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft verpflichtet ein Viertel seiner Jahresgewinne anzusparen. Allerdings nur bis zur Schwelle der Mindestkapitaleinlage in Höhe von 25.000 Euro. Danach besteht für den Unternehmer einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft die Möglichkeit die Rechtsform in die Form der klassischen GmbH umzuwandeln. Damit stellt die UG nicht nur eine Alternative zur Einzelunternehmung dar, sondern ist auch international konkurrenzfähig, insbesondere zur englischen Limited.
2 Antworten zu “haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft”
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24. Juli 2008 um 19:33
[…] zu den bisherigen Kapitalgesellschaften darstellen. Wichtig für den Gründer einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft ( UG ) ist, dass er 25 % seiner Jahresgewinne bis zur Mindestkapitalgrenze in Höhe von 25.000 […]
7. August 2008 um 15:43
[…] Um diesem Umstand etwas entgegenzuwirken, verpflichtet das neue GmbH Gesetz den Gründer der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft ( UG ) ein Viertel seiner Jahresgewinne bis zu einer Grenze von 25.000 Euro anzusparen. Zudem ist […]