Immobilienfonds Die veröffentlichten Artikel im September 2010
Okt 20

Der Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung wird als Jahresüberschuss bezeichnet und stellt das Geschäftsergebnis einer Abrechnungsperiode dar. Rechnerisch ergibt sich der Jahresüberschuss aus der Summe des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und dem außerordentlichen Ergebnis abzüglich der zu entrichtenden Ertrags- und Einkommenssteuern.

Erwirtschaftet ein Unternehmer einen negativen Jahresüberschuss, wird dieser als Jahresfehlbetrag bezeichnet. Der Jahresüberschuss kann als Kennzahl im Rahmen der Balanced Scorecard verwendet werden um Analysen hinsichtlich der Ertragskraft eines Unternehmens nach der Existenzgründung durchführen zu können.
Wird ein Jahresüberschuss in einer Geschäftsperiode erwirtschaftet, sind die Erträge größer als die Aufwendungen. Regelungen zum Jahresüberschuss sind in § 275 HGB geregelt. In die Berechnung von dem Jahresüberschuss werden ein etwaiger Verlust- oder Gewinnvortrag des Vorjahres und Bewegungen der Rücklagen nicht einbezogen.

Der Jahresüberschuss kann entweder zur Selbstfinanzierung durch Thesaurierung oder zur Ausschüttung an Aktionäre oder Gesellschafter verwendet werden. Für Aktiengesellschaften besteht die Pflicht einen bestimmten Teil von dem Jahresüberschuss in gesetzliche Rücklagen einzustellen. Für Unternehmen besteht in Grenzen die Möglichkeit den Jahresüberschuss durch Auflösung stiller Reserven oder die Veräußerung von Vermögensgegenständen zu erhöhen.

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