Erfreuliche Nachrichten hörte man Mitte September bezogen auf die Mini GmbH und das überarbeitete GmbH-Recht. Der Bundesrat hat der neue Unterform der GmbH, der Mini GmbH, und der ausgearbeiteten Reform des GmbH-Rechts ihren Segen gegeben. Damit stehen die Chancen sehr günstig, dass Gründer zum 01. November 2008 die Mini GmbH als Gesellschaftsform wählen können.
Gesetzlich heißt die Mini GmbH „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ und muss auch zwingend als solche firmieren. Das besondere an der Mini GmbH ist die Gründungsmöglichkeit mit nur einem Euro Stammkapital. Das Kapital kann zum Gründungszeitpunkt freiwillig erhöht werden.
Bindend ist allerdings der Kapitalaufbau der Mini GmbH. Rücklagen des Jahresgewinnes müssen in Höhe von 25 % geleistet werden, bis die 25 000 Euro Marke erreicht ist. Anschließend kann eine Mini GmbH unkompliziert in eine GmbH umgewandelt werden.
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