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Nov 22

Ob ein Unternehmen als mittelständisches Unternehmen zu verstehen ist, richtet sich nach bestimmten Grenzen die hinsichtlich der Beschäftigtenzahl, Umsatzerlösen oder Bilanzsummen für mittelständische Unternehmen definiert sind. Merkmale wie die Rechtsform oder die Eigentümerstruktur haben dabei in der Regel keinen Einfluss auf die Definierung als mittelständischen Unternehmens.

Verschiedene Institutionen definieren mittelständische Unternehmen anhand von quantitativen Kriterien. So zählen laut der Kommission der Europäischen Union Unternehmen die weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatzerlös kleiner gleich 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen, als mittelständische Unternehmen. Aufgrund der hohen volkswirtschaftlichen Relevanz von mittelständischen Unternehmen werden Neugründungen unter bestimmten Voraussetzungen besonders gefördert. Um einen tragfähigen Businessplan Arbeitsagentur zu erstellen, müssen diese Fördermittel in dem Finanzplan berücksichtigt werden.

Abweichend davon definiert das Institut für Mittelstandsforschung Unternehmen als mittelständische Unternehmen, die weniger als 500 Mitarbeiter und Umsatzerlöse von maximal 50 Millionen Euro aufweisen. Eine Definition mittelständischer Kapitalgesellschaften liefert das HGB. Nach § 267 HGB spricht man bei einer Kapitalgesellschaft von einem mittelständischen Unternehmen, wenn diese maximal 250 Beschäftigte, weniger als 38,5 Millionen Umsatzerlöse oder eine Bilanzsumme unter 19,25 Millionen Euro aufweist.

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