Mit dem Momig soll das GmbH Gesetz grundlegend modernisiert werden. Ziel des Modernisierungsgesetzes, kurz MoMiG genannt, ist es die internationale Wettbewerbsfähigkeit der normalen GmbH zu stärken undMissbräuche schon im Vorfeld einer Insolvenz zu bekämpfen. Vor allem die Unternehmensgründung soll imZuge der GmbH Reform in Deutschland einfacher und unkomplizierter werden.
Mit dem Momig wird auch eine neue Form der GmbH eingeführt. Die Mini GmbH soll als Einstiegsvariante derklassischen GmbH dienen und kann mit nur einem Euro gegründet werden. Zur Wahrung desGläubigerschutzes sind die Gründer der Mini GmbH oder ein Euro GmbH (1 Euro GmbH ) verpflichtet 25% ihrer Jahresgewinne anzusparen und damit Rücklagen zu bilden. Daneben sorgt das MoMiG dafür, dassGründungen von nur drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer ein vereinfachtes Gründungsverfahrendurchlaufen können. Hierfür sind beurkundungspflichtige Musterprotokolle vorgesehen, die im Gesetzestextabgedruckt werden.
Um die Missbräuche bereits vor Eintreten eines Insolvenzfalles abwenden zu können, sieht das Momig eineVerpflichtung der Gesellschafter vor, im Falle der Führungslosigkeit durch die Abwesenheit desGeschäftsführers, selbst die Insolvenz zu beantragen, wenn Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Weiterhin hat das MoMiG die Ausschlusstatbestände für die Geschäftsführerposition, für die klassische GmbH und die Euro GmbH erweitert.
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