Im Rahmen der Rentabilitätsrechnung kann eine Beurteilung von Investitionen über einen Soll-Ist-Vergleich erfolgen. Grundsätzlich ergibt sich die Rentabilität aus dem Quotienten von Gewinn und Kapital. Im Falle der Beurteilung von Erweiterungsinvestitionen wird die Rentabilität über das Verhältnis von dem Gewinn aus der Erweiterungsinvestition zu dem Kapitaleinsatz ermittelt.
Im Falle von Rationalisierungsinvestitionen werden statt dem Gewinn die Minderkosten ins Verhältnis zu dem Kapitaleinsatz gesetzt. Der Kapitaleinsatz stellt dabei das durchschnittlich gebundene Kapital dar. Dieses kann der Hälfte der Anschaffungsauszahlung, den vollen Anschaffungskosten oder dem Restwert bzw. Restbuchwert entsprechen. Ob und in welcher Form die Rentabilitätsrechnung im Rahmen der Erfolgskontrolle zum Einsatz kommen sollte richtet sich nach dem zugrundeliegenden individuellen Geschäftskonzept eines Unternehmens.
Als statisches Verfahren weist die Rentabilitätsrechnung die gleichen Nachteile wie die statischen Verfahren der Investitionsrechnung auf. Demzufolge bietet es sich an, die Rentabilitätsrechnung durch die interne Zinsfuß-Methode als dynamisches Investitionsrechnungsverfahren zu ersetzen.
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