Rentabilitätsrechnung
Jan 06

Im Rahmen von dem Schachtelprivileg erfolgt eine Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Vorliegen einer Verschachtelung von Kapitalgesellschaften über die Kürzung bestimmter Beteiligungserträge aus Kapitalgesellschaften. Diese Doppelbesteuerung wird über eine ertrag- oder substanzsteuerliche Vergünstigung vermieden, die Kapitalgesellschaften gewährt wird, die Beteiligungen an anderen steuerpflichtigen Unternehmen in einem bestimmten Umfang unterhalten.

Das Schachtelprivileg kommt in Form von Steuervergünstigungen hinsichtlich der Gewerbesteuer und Vermögenssteuer zum Tragen. Angesetzt wird hinsichtlich der Gewerbesteuer eine Schachtelbeteiligung in Höhe von mindestens 10% der Kapitalbeteiligung. Unternehmen die der Schachtelbeteiligung unterliegen haben sich im Zuge der Umsetzung von ihrem Unternehmenskonzept über das Schachtelprivileg zu informieren.

Zu unterscheiden sind verschiedene Schachtelprivilegien. Hinsichtlich der Gewerbesteuer kann ein nationales und internationales Schachtelprivileg mit jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen unterschieden werden. Die Voraussetzungen für das nationale Schachtelprivileg sind in § 9 Nr. 2a GewStG geregelt. Demzufolge müssen Gewinne aus Anteilen an einer nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaft in Höhe von mindestens 15% des Grund- oder Stammkapitals zu Beginn des Erhebungszeitraums betragen.

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