Welche Rechtsform soll es beim Einstieg in die Selbstständigkeit sein? In der Regel beginnen viele Unternehmer als Einzelunternehmer oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Der eigentliche Wille geht jedoch in Richtung GmbH, nur scheitert man gemeinhin bei eben dieser Rechtsform am Stammkapital von 25.000 Euro. Die Alternative zur GmbH ist die Unternehmergesellschaft – umgangssprachlich auch Mini GmbH oder 1 Euro GmbH genannt. Lange musste die Unternehmergesellschaft ihren Weg durch die Politik ziehen, bis sie es im November 2008 endlich über die Ziellinie schaffte. Seit November 2008 kann man mit nur einem Euro bereits erfolgreich die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) durchführen. Außerdem ist die Unternehmergesellschaft schneller geschäftsfähig, da der Papierkram wesentlich geringer ist als bei der GmbH.
In den vergangenen Jahren nutzten immer mehr Existenzgründer die Alternative aus Großbritannien und gründeten eine Limited (Ltd.) weil das Stammkapital für die GmbH nicht aufgebracht werden konnte. Mit der Mini GmbH will die Politik dieser Limited an den Kragen, denn es gilt nun, den Rechtsimport aus dem Ausland zu verringern. Bei der Limited haften die Gesellschafter nur mit dem Stammkapital der Firma, nicht aber mit dem privaten Vermögen. Dies lockte auch einige schwarze Schafe in das Umfeld der Unternehmer und stiftete Unruhen im Bereich der Ltd, die nicht zuletzt auch den Ruf dieser Rechtsform ankratzten. Bei der deutschen Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) liegen die Vorteile auf der Hand. Es besteht eine Haftungsbeschränkung und das Stammkapital der Gesellschaft muss jedes Jahr durch einen Viertel des Gewinnes aufgestockt werden. So arbeiten sich die Firmen auf die 25.000 Euro hinauf, bis sie dann zu einer GmbH umgewandelt werden können.
Einen Kommentar schreiben
Du musst eingeloggt sein, um einen Kommentar zu schreiben.